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Garantie

Innerhalb der Garantiefrist gewährleistet der Hersteller die unentgeltliche Behebung von Mängeln, die auf einem Herstellungsfehler beruhen, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Hinweise für Bedienung, Aufbewahrung, Installation und Transport beachtet wurden.

GARANTIEFRISTEN

  • Bewegliche Teile, Rollenblöcke, Führungen, Lager, Buchsen - 1 Jahr;
  • Polsterung, mit Gummi beschichtete Griffe, Seile und Riemen - 1 Jahr.

TRANSPORTKOSTEN UND VERSICHERUNG
Während des ersten Jahres der Garantiezeit übernimmt der Händler sämtliche Kosten, die mit der erforderlichen Garantiereparatur verbunden sind. Danach sind die Kosten für Ersatzteile, Transport und Versicherung durch den Erwerber zu tragen.

MÄNGEL, FÜR DIE KEINE GARANTIE GELEISTET WERDEN KANN

  • Jegliche Beschädigungen, die auf Zufall, Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Transport, nicht fachgerechte Montage oder Installation sowie Korrosion durch die Nutzung des Produktes unter ungünstigen Bedingungen zurückzuführen sind.
  • Änderungen bzw. Anpassungen an der Konstruktion und Ersetzen der Originalteile, soweit nicht vom Händler schriftlich genehmigt.

ACHTUNG!
Gemäß dieser Garantie übernimmt der Händler keine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bei natürlichen Personen sowie Sachschäden inklusive direkter Schäden, Folgeschäden, zufällige und indirekte Schäden jeglicher Art, welche auf unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung zurückzuführen sind.

ANTRAG FÜR GARANTIELEISTUNGEN STELLEN
Sie können einen Antrag für Garantieleistungen stellen, indem Sie eine e-Mail an folgende Adresse senden:
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